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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 21/07   

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https://dejure.org/2009,117923
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 21/07 (https://dejure.org/2009,117923)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.06.2009 - L 14 U 21/07 (https://dejure.org/2009,117923)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - L 14 U 21/07 (https://dejure.org/2009,117923)
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  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 21/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der Senat anschließt, bedarf es in einem Gerichtsverfahren zur Überprüfung eines Verwaltungsakts nach § 44 SGB X keiner zusätzlichen Verpflichtungsklage, mit der die Beklagte verpflichtet werden soll, ihren früheren, dem Anspruch entgegenstehenden Bescheid selbst aufzuheben (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Rn. 8).

    Hinsichtlich der ersten Alternative handelt es sich um eine rein juristische Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung, zu der von Seiten des Klägers zwar Gesichtspunkte beigesteuert werden können, die aber letztlich umfassend von Amts wegen erfolgen muss, hinsichtlich der zweiten Alternative kommt es auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel (abgestuftes Verfahren) an (BSG, Urteil vom 5. September 2006, a. a. O.).

  • OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85

    Nichtigkeitsklage betreffend mangelnde Vertretung durch Prozessbevollmächtigte;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 21/07
    Das hiergegen bei dem SG Oldenburg geführte Klageverfahren (S 7 U 86/85), in dem der Kläger erstmals angegeben hatte, durch den Kuhtritt mit dem Rücken an die gegenüber liegende Wand geschleudert worden zu sein, sowie das bei dem LSG Niedersachsen geführte Berufungsverfahren (L 3 U 271/86) verliefen erfolglos.
  • OLG Hamburg, 23.06.1983 - 3 U 59/83
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 21/07
    Die Beklagte lehnte die Anerkennung von Unfallfolgen rechtskräftig ab (Bescheid vom 27. Juni 1978, Widerspruchsbescheid vom 25. Januar 1980, Urteil Sozialgericht (SG) Oldenburg vom 24. Februar 1983 - S 7a U 116/80 -, Urteil Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen vom 16. August 1983 - L 3 U 59/83 -).
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